BEST Institut für berufsbezogene Weiterbildung und Personaltraining GmbH

Alpe-Adria Arbeitsmobilität

Interkulturelle Kompeptenzen in der Berufsberatung

Die Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten, eine der Initiativen der Europa 2020 Strategie, soll eine Beschäftigungsquote von 75 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (d. h. alle zwischen 20 und 64 Jahren) bis zum Jahr 2020 erreichen. Die neueste Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament (COM (2014) 130 endg., vom 5.3.2014) zeigt leider, das die “Arbeitslosigkeit in Europa infolge der Krise stark anstieg, von einer Rate von 7,1 % im Jahr 2008 auf einen Höchststand von 10,9 % in 2013”. Die Jugendarbeitslosigkeit hat im Jahr 2013 sogar einen EU-Durchschnittswert von 23,3 % erreicht.

Die Situation variiert sehr stark zwischen den Ländern und Regionen, darunter die vier Länder die am Alpe Adria Projekt teilnehmen: Österreich, Kroatien, Italien und Slowenien. Dennoch, das Jobangebot in der Alpe Adria Region ist ähnlich – es gibt weiterhin Bedarf für Arbeitsmobilitäten in den vier Ländern.

Effektive Karriereplanung und Beratung könnte Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere für die jüngere Generation, verbessern. Durch die Umsetzung des “Alpe-Adria-Arbeitsmobilitätsprojekts“ werden entsprechende Schulungsinhalte für Berufsberatung zur Verfügung gestellt, damit BeraterInnen auf die Bedürfnisse von Arbeitssuchenden, die an Arbeitsmobilität interessiert sind, eingehen können. Durch das Wissen und die Fähigkeiten, die im Zuge des Ausbildungsprogramms gewonnen werden, werden Sie in der Lage sein, Arbeitssuchende bei der Suche nach Beschäftigungsmöglichkeiten im Ausland zu unterstützen.

EU-Programm: Erasmus+, KA2, Strategische Partnerschaften für berufliche Aus- und Weiterbildung
Koordinator: PAPILOT (Slowenien)
Kontakt: Karin Kronika
Laufzeit: September 2014 - September 2016

Dieses Projekt (Projektnr.: 14-202-00565) wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.