BEST Institut für berufsbezogene Weiterbildung und Personaltraining GmbH

K-Skills for Mobility

K-Skills for Mobility

Hintergrund

Die Realität der Einstellungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung in ganz Europa zeigt, dass das Problem der Jugendarbeitslosigkeit in Europa weiterhin auf einem beunruhigenden Level in vielen EU-Mitgliedsstaaten ist.

Eine Vielzahl von Maßnahmen, darunter u.a. Versorgung mit transversalen Arbeitssachkenntnissen sowie die Möglichkeit Trainingsmobilitäten im Ausland wahrzunehmen, können einzelne Personen befähigen und sie beim Zugang zum Arbeitsmarkt unterstützen.

Ziele und Zielgruppen

Das Projekt zielt darauf ab, die Mobilität von Lernenden in der Berufsausbildung durch das Entwickeln einer umfassenden Ausbildung an Schlüssel- und transversalen Kompetenzen zu vergrößern und zu verbessern, die ihren Zugang und Dauerhaftigkeit auf dem Arbeitsmarkt vergrößern kann.

MitarbeiterInnen der beruflichen Aus- und Weiterbildung werden einen gemeinsamen Rahmen von Reverenzen und Schulungsunterlagen zu unterschiedlichen Ausbildungen mit zusammenhängenden Sachkenntnissen erhalten. Die Lernenden erhalten dadurch eine bessere Chance an Trainingsmobilitäten teilzunehmen und ihre Erfahrungen als Vorteil für ihre Arbeitskarriere zu nutzen.

Projektpartner und Ergebnisse

Die Partnerschaft vereint unterschiedliche Organisationsprofile in Spanien, Deutschland, Italien, Österreich und Großbritannien und entwickelt:

  • Eine Diagnose bestehender Ausbildungen zu transversalen Kompetenzen für Lernende in der Berufsausbildung
  • Eine Studie über Mobilitäten
  • Ein spezifisches Trainingsprogramm
  • Einen Leitfaden zur Umsetzung des Programms in allen EU-Ländern
EU-Programm: Erasmus+, KA2, Strategische Partnerschaften für Berufsbildung und Training
Koordinator: Centro de Formación Somorrostro (Spanien)
Kontakt: Karin Kronika
Laufzeit: September 2015 – August 2016

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.