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Förderungen des AMS (Arbeitsmarktservice)

Das Arbeitsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Arbeitsuchenden/der Arbeitsuchenden kann mit Hilfe einer Eingliederungsbeihilfe seitens des AMS gefördert werden.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Arbeitsverhältnis zwischen Unternehmen und Arbeitssuchenden, die mind. 6 Monate (unter 25-jährige) bzw. 12 Monate (ab 25 Jahren) arbeitslos sind
  • Arbeitsverhältnis mit vorgemerkten Arbeitslosen (ab 50 Jahren)
  • Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Arbeitgeber gebunden

Ausmaß der Förderung

  • max. 66,7 % der Bemessungsgrundlage (laufendes Bruttoentgelt plus 50 % Pauschale für Nebenkosten)
  • Beilhilfe kann für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, max. bis zu 2 Jahren gewährt werden

Nähere Informationen:
www.ams.at