Förderungen des AMS (Arbeitsmarktservice)
Das Arbeitsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Arbeitsuchenden/der Arbeitsuchenden kann mit Hilfe einer Eingliederungsbeihilfe seitens des AMS gefördert werden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Arbeitsverhältnis zwischen Unternehmen und Arbeitssuchenden, die mind. 6 Monate (unter 25-jährige) bzw. 12 Monate (ab 25 Jahren) arbeitslos sind
- Arbeitsverhältnis mit vorgemerkten Arbeitslosen (ab 50 Jahren)
- Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Arbeitgeber gebunden
Ausmaß der Förderung
- max. 66,7 % der Bemessungsgrundlage (laufendes Bruttoentgelt plus 50 % Pauschale für Nebenkosten)
- Beilhilfe kann für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, max. bis zu 2 Jahren gewährt werden
Nähere Informationen:
www.ams.at