Förderung für AusbilderInnen
Was wird gefördert?
AusbilderInnen-Maßnahmen, die der Weiterbildung der AusbilderInnen im Umgang mit den Lehrlingen dienen: z.B. Pädagogik, Methodik, Didaktik oder Persönlichkeitsentwicklung. Achtung: Es werden keine Fachkurse gefördert!
Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden. Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.
Wie hoch ist die Förderung?
75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. € 1.000,- pro AusbilderIn und Kalenderjahr
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Vorhandene Ausbilderqualifikation Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten.
Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens € 30,-.
Nähere Informationen
www.lehre-foerdern.at
http://www.bmukk.gv.at/schulen/bw/bm/berufsmatura.xml