Steuerliche Vergünstigungen für Unternehmen
Aus- und Weiterbildungkosten sind für Unternehmen als Betriebskosten absetzbar. Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie stellen weitere Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungskosten dar. Diese Informationen stellen nur eine grobe Information dar. Für Detailinformationen kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Finanzamt.
Externer Bildungsfreibetrag
Um Investitionen in die Weiterbildung der MitarbeiterInnen steuerlich zu fördern, wurde der Bildungsfreibetrag für externe Ausbildungskosten geschaffen. Das Höchstmaß des externen Bildungsfreibetrages beträgt für angefallene Aufwendungen 20 %.
Bildungsprämie
Alternativ zum externen Bildungsfreibetrag können Aufwendungen für außerbetriebliche Aus- und Weiterbildung im Rahmen einer Bildungsprämie in Höhe von 6 % berücksichtigt werden. Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt.
Detailinformationen unter www.bmf.gv.at