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Steuerliche Vergünstigungen für Privatpersonen

Aus- und Weiterbildungskosten können beim Jahressteuerausgleich in Form von Werbungskosten abgesetzt werden.

Steuerliche Vorteile können Sie auch durch Inanspruchnahme des Bildungsfreibetrages (BIF) nutzen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.