Steuerliche Vergünstigungen für Privatpersonen
Aus- und Weiterbildungskosten können beim Jahressteuerausgleich in Form von Werbungskosten abgesetzt werden.
Steuerliche Vorteile können Sie auch durch Inanspruchnahme des Bildungsfreibetrages (BIF) nutzen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.